Verbandszusammenschluss zum 01.01.2022

Der Verband führt zum 01.01.2022 den Namen "Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 "Große Aa und Ems I". Er geht aus dem Zusammenschluss der beiden Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände Nr. 94 "Großef Aa" und Nr. 95 "Ems I" hervor.

Ein Wort zur Begrüßung

Herzlich Willkommen beim Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 "Große Aa und Ems I",
Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Aufsichtsbehörde des Verbandes ist der:
Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen

Aktuelle und abgeschlossene Projekte:

 

Gewässerrevitalisierung Große Aa in Lohe-Suttrup

Die Revitalisierungsmaßnahme an der Großen Aa auf einer Gesamtlänge von 1100 m ober- und unterhalb der alten Bahnlinie in Lohe-Suttrup sollte bereits im Jahr 2016 in Angriff genommen werden. Leider ist die Ausführung aufgrund nicht bew

Dalumer Moorbeeke

Der Mündungsbereich der Dalumer Moorbeeke in die Ems ist ein schlichter Abzugsgraben mit kleinen Staustufen. Jetzt sind Bagger angerückt, um hier gleichzeitig etwas für den Hochwasser- und Naturschutz zu leisten. Entstanden ist die Idee bei der Routineüberprüfung des Emsu

Lingener Mühlenbach

Lingener MühlenbachAus der Zusammenarbeit des ULV Nr. 95 "Ems I" und dem Wasserverband "Lingener Land" zeigte sich, dass im Bereich des Wasserwerkes Grumsmühlen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Fließgewässer im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinien zu ent

Am Elsbach

Am ElsbachDie Mitglieder des Fischereivereins Salzbergen haben in einer beispiellosen Aktion ein ökologisch und biologisch wertvolles Ergebnis geschaffen. 1200 Meter Wallheckengehölz wurden als natürliche Begrenzung verlegt. Außerdem wurden 750 Pfähle aus beständigem Lärch

Der Biber in Lingen

Der Biber in LingenDer Biber ist eine europäisch geschützte Art und ist als prioritäre Art in den Anhängen der FFH-Richtlinie II, IV und V aufgeführt. Gemäß dem BNatSchG ist sie in Deutschland streng geschützt, so dass die Verbote des § 44 BNatSchG für den Biber gelten. D

Giegel Aa / Autmaring

Giegel Aa / AutmaringBis zum Jahr 2015 müssen sich alle Gewässer in einem guten ökologischen Zustand befinden bzw. das geforderte ökologische Potenzial erreichen (vorgeschrieben durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).Die Giegel Aa (Gewässer II. Ordnung) ist a