Teileinzugsgebiet "Ems I"

Das Verbandsgebiet erstreckt sich über die Einzugsgebiete der Hauptgewässer

  • "Lingener Mühlenbach"
  • "Schillingmanngraben"
  • "Dalumer Moorbeeke"
  • "Herschwiesengraben"
  • "Rullgraben"
  • "Kanalgraben"

Die Verbandsgröße beträgt insgesamt 25.423 ha, davon sind 18.990 ha beitragspflichtig. Von diesen 18.990 ha werden 15.688 ha land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Verbandsgebiet erstreckt sich zum größten Teil über den Landkreis Emsland. Das Verbandsgebiet umfasst im wesentlichen die Ortschaften Lingen, Meppen, Schwefingen, Varloh, Groß-Hesepe, Geeste, Dalum, Nordlohne, Bernte, Elbergen, Biene, Baccum und Langen.

Der Verbandsbeitrag beträgt:
Mindestbeitrag     7,50 €
ha-Satz                7,50 €
(ab Hebung 2009)

Ab 2009 werden Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen nach Maßgabe des § 64 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) gehoben. Ab dem Jahr 2012 wurde dann das neue ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) verbindlich eingeführt, welches an die Stelle der bisher verwendeten Datenbanken ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) und ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) getreten ist. Die Verbandssatzung wurde in 2009 und 2012 entsprechend angepasst und die Änderungen vom Landkreis Emsland als Aufsichtsbehörde genehmigt.

Sollte die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Nutzung entsprechen, bitten wir Sie, sich für eine evtl. Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen.

Das Beitragskataster für die Mitglieder wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster und Liegenschaftsbuch auf den aktuellen Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist die Eintragung im Grundbuch bei den Amtsgerichten per 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages wird durch die Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände sowie die Wasser- und Bodenverbände nicht vorgenommen.

Teileinzugsgebiet "Ems I" - Gewässer

Folgende Gewässer II. Ordnung sind vom Teileinzugsgebiet "Ems I" zu unterhalten:

Gewässerliste:

Bernter Moorgraben (3600 m)
Biener Bach (4470 m)
Biener Graben (2020 m)
Dalumer Moorbeeke (7980 m)
Deeringhookgraben (1620 m)
Fenslager Graben (720 m)
Fischteichableiter (6750 m)
Geester Graben (2040 m)
Geestmoorgraben (3825 m)
Hakengraben (6880 m)
Herrschwiesengraben (1400 m)
Heseper Graben (3570 m)
Kaienfehngraben (5040 m)
Kanalgraben (3995 m)
Klein-Heseper Moorgraben (700 m)
Kottheidegraben (4720 m)
Kremergraben (3050 m)
Kreuzbach (2010 m)
Lagergraben (1680 m)
Langener Bach (1680 m)

Lingener Mühlenbach (14845 m)
Mühlenberggraben (2280 m)
Nördlicher Heseper Schloot (3240 m)
Osterberggraben (2270 m)
Ottengraben (2870 m)
Piesekenbach (3880 m)
Radberggraben I (2850 m)
Radberggraben II (1970 m)
Ramselgraben (3300 m)
Rullgraben (3345 m)
Schattenbruchgraben (2130 m)
Schillingmanngraben (4200 m)
Schwefinger Graben (1540 m)
Siedlungsgraben (2430 m)
Strootbach (5010 m)
Südlicher Heseper Schloot (3440 m)
Süd-Nord-Straße-Graben (3125 m)
Torfwerkgraben (3070 m)
Varloher Graben (1600 m)
Verbundgraben (380 m)

Teileinzugsgebiet "Ems I" - Anlagen

135,5 km Gewässer II. Ordnung,
134,0 km Gewässer III. Ordnung, im Auftrag der WaBo`s, der Stadt Lingen und weiterer korporativer Mitglieder.
10 Stau- und Überfallwehre, mehrere Sohlgleiten und Sohlschwellen, 8 Sandfänge in den Gewässern.
ca. 18 km Gewässerrandstreifen in den Flurbereinigungsverfahren (A31, Lingener Mühlenbach)
5 Schöpfwerke