Unsere Aufgabe

Die Unterhaltung unserer Verbandsgewässer (Gewässer II. Ordnung – gemäß § 39 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) übergeordnete Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 150 ha, die nicht als Binnenwasserstraße eingestuft sind) umfasst den ordnungsgemäßen Wasserabfluss und die Pflege und Entwicklung unter Berücksichtigung des Naturhaushalts und des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen.

Die Verbandsaufgabe ergibt sich aus der Satzung des Verbandes. Grundlage für die Unterhaltung der Gewässer ist das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit.

Satzungsmäßige Aufgabe des Verbandes ist ferner:
Gewässer und ihre Ufer auszubauen und in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, dazu gehört auch die Gehölzpflege und Biotoppflege an den Gewässern, sowie der naturnahe Rückbau.

Geschäftsstelle und Bauhof

Mit dem Erwerb eines Grundstückes im Jahre 1981 „Am Hundesand 8“ in Lingen errichtete der Verband zunächst einen gemeinsamen Bauhof. Das gemeinsame Verwaltungsbüro des Verbandes befindet sich seit Oktober 1985 ebenfalls in Lingen, Am Hundesand 8.

Das Verwaltungsgebäude wurde im Jahre 2012 saniert und erweitert.

Personal

Bauhof:
6 Maschinenführer / Wasserbauwerker

Verwaltung:
- 1 Geschäftsführer / Verbandsingenieur
- 3 Verwaltungskräfte (2 in Vollzeit / 1 in Teilzeit)

Werkstatt:
- 1 Maschinenschlossermeister