Häufig gestellte Fragen
Warum bin ich Mitglied im Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband?
Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß § 4 Wasserverbandsgesetz (WVG) bzw. § 64 Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) sind Sie dingliches Mitglied.
Was passiert, wenn ich meinen Grundbesitz verkauft habe?
Die Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbände erhalten mehrmals jährlich über das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Mitteilungen über Flächenveränderungen bzw. Eigentumswechsel innerhalb des Verbandsgebietes.
Für die Beitragshebung ist laut Satzung der Verbände der Stand 1. Januar eines jeden Jahres laut Eintragung im Grundbuch maßgebend.
Sollten zwischen dem 1. Januar und der Beitragshebung, welche in der Regel im Mai stattfindet, noch Veränderungen stattgefunden haben, sind die nachfolgenden Regelungen möglich:
- Sie zahlen für dieses Jahr noch einmal fristgerecht den Beitrag, da Sie zum Zeitpunkt 1. Januar des Jahres noch grundbuchamtlich eingetragen waren. Sie müssen keine zusätzlichen Kosten für Mahnungen etc. befürchten.
- Sie leiten den Beitragsbescheid an den neuen Eigentümer weiter, damit dieser fristgerecht den Beitrag an uns zahlen kann. Falls die Zahlung nicht fristgerecht bei uns eingehen sollte, erhalten Sie von uns eine Mahnung.
Wofür zahle ich den Beitrag?
Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen, die der Wasserabführung dienen.