Regelmäßige Unterhaltungsarbeiten

Der Verband hat 582 Km Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Gewässer aus Rücksicht auf die Brut- und Setzzeit erst ab dem 15.07. eines jeden Jahres wechselseitig oder abschnittsweise maschinell gemäht und gekrautet. Beidseitig mit Bäumen bestandene Strecken werden in den Wintermonaten kontrolliert und überwiegend in Handarbeit von Abflusshindernissen befreit.

Gewässerkontrollen durch Gewässerschauen

In regelmäßigen Abständen wird vom Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband die Gewässerschau durchgeführt. Die zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung ebenso wie ihre Anlagen werden kontrolliert. Dieses geschieht immer unter der fachkundigen Aufsicht der Schaukommission. Bei der Schau ist festzustellen, ob die Gewässer und Anlagen ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden.

Das Verbandsgebiet ist in 8 ("Große Aa) bzw. 4 ("Ems I") Schaubezirke eingeteilt. Für jeden Schaubezirk werden 2 Schaubeauftragte bestimmt. Der Verlauf und das Ergebnis der Gewässerschau wird in einem Protokoll festgehalten. Die Behebung eventueller Mängel wird dann von der Geschäftsstelle (Vorstand, Geschäftsführer) veranlasst.